Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Johann Wolfgang von Goethe
(1749 - 1832)
da habe ich etwas interessantes gefunden
manchmal habe ich so dass Gefühl dass selbst die Behörden noch nicht genau wissen wie sich die Verordnung auswirken wird
Eine Stellungnahme zur DGSVO und Fotografie des zuständigen Bundesministeriums.
"Sehr geehrter Herr X....,
vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.
Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort
vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang
gerissen werden.
Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen
zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus
der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden
nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der
Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie
bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative
Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6
Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach
geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie
95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen
Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden
in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem
Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.
Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz
auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren
Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner
Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit
Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25.
Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf
Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale
Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der
Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz
steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil
der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine
gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht
erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die
sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs-
und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht
weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt
zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein,
insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen
Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass
der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist ,
sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter
Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte
abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem
Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit
der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Regina Krahforst
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
"keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage "
das klingt mir wenig überzeugend und "schwammig " warum hat man es denn überhaupt geändert ?
dagegen die Ausführungen von
IPCL Rieck & Partner
7-tipps-fuer-fotografen
und hier noch einmal die Petition
vielleicht mag noch jemand unterschreiben..wäre schön wenn die benötigten Stimmen zusammen kämen
Petition für Presse- und Kunstfreiheit
boaah.. der graue Balken oben nervt mich .. aber anders bekomme ich es nicht hin dass man auch auf dem Smartphone den Datenschutz gleich auf der ersten Seite lesen kann
der ist so dick weil es eigentlich 2 Balken sind..da verbirgt sich noch mein Hintergrund
dieses Bild scheint mir sehr sinnbildlich zu sein..
wo bitteschön ist hier der Ausgang aus dem Dilemma 😉
die gelben Büsche könnten Ginster zu sein..
so große habe ich noch nie gesehen
* * *
Es ist wie immer, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt, es muss sich erst einmal eine Auslegung etablieren.
AntwortenLöschenLG Kathrin
Liebe Rosi,
AntwortenLöschendanke für diesen Beitrag! Ja, es ist immer das Gleiche, wenn ein Gesetz geändert, bzw. erneuert wird ....
Ich wünsche Dir einen schönen Tag!
♥ Allerliebste Grüße , Claudia ♥
Liebe Rosi,
AntwortenLöschenes ist schon ein unseliges Tohuwabohu mit diesem neuen Gesetz!
Nichts genaues weiß man nicht! Keiner weiß wirklich Bescheid und die Gerüchteküche brodelt.
Ich warte jetzt auch erst einmal in aller Ruhe ab, was und überhaupt etwas kommt.
Lieben Gruß
moni
Liebe Rosi,
AntwortenLöschendiese komische Verordnung ist mir absolut unverständlich und kommt mir so vor wie ein Monster. Und eigentlich weiß keiner, was da eigentlich so richtig passiert. Jedenfalls habe ich die Petition unterzeichnet. Irgendwann muss man auch mal sagen, dass man nicht mit Allem einverstanden ist.
Ich wünsche Dir noch eine schöne Woche.
Viele liebe Grüße
Wolfgang
Nun bin ich auch nicht schlauer als vorher.
AntwortenLöschenAber immerhin wurde geantwortet...
Liebe Grüße
Edith
Nichts genaues weiß man! Keiner weiß wirklich Bescheid und jeder erzählt etwas Anderes.Also gilt es nun abwarten und Tee trinken;-)
AntwortenLöschenLG Klaudia
Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird..
AntwortenLöschenich bin da ziemlich gelassen
Herzlichst
yase
Liebe Rosi,
AntwortenLöschenja was für ein Durcheinander, ich weiß bald nicht mehr was ich glauben soll....
Liebe Grüße
Kerstin
Liebe Rosi,
AntwortenLöschenhab vielen Dank für deinen lieben Kommentar bei mir - und auch deine Antworten unter den Kommentaren der anderen auf meinem blog. Der Schritt heute ist mir wirklich schwer gefallen und ich hoffe, dass ich es in den nächsten Wochen oder Monaten so hin bekomme, dass ich meinen blog dann wieder öffentlich führen kann. Aber im Moment bin ich nur noch genervt. Es hat ja auch was Gutes - mit den technischen Dingen kenne ich mich inzwischen etwas besser aus;) Auch weiß ich mehr als vorher was mit meinen Daten passiert. Vielleicht gibt es irgendwann einen richtigen "Leitfaden", vielleicht kommt von Blogger doch noch etwas, vielleicht stellt sich heraus, dass man sich unnötig so verrückt gemacht hat, ... keine Ahnung. Ich werde weiter hier bei dir lesen und ab und zu ein paar Worte dalassen, ganz viele liebe Grüße, Anke
liebe Anke..
AntwortenLöschengenervt bin ich auch..
ich möchte auch viel lieber schöne Beiträge schreiben
statt dessen suche ich immer noch alles ab was ich über die Verordnung finden kann
aber trotzdem glaube ich dass wir und alle viel zu viel Gedanken drum machen
aber es wird sich zeigen
kannst ja ganz viele Beiträge schon mal vorbereiten ;)
ich hoffe wir lesen uns auf deinem Blog bald wieder
ganz liebe Grüße
Rosi
Der grüne Schlüüsel ist schon mal gut! Den Rest versteh ich sowieso nicht. Ich bleib mal gelassen. :) Mein PC-Fachmann hat mich auch beruhigt.
AntwortenLöschenDanke für den Hinweis, ich hab die Petition jetzt auch unterschrieben.
AntwortenLöschenFrohe Pfingsten wünscht Dir
Mascha